Klärung der Legalität von Hanfblättern in der EU dürfte Teemarkt ankurbeln

Von den Blüten getrennte Hanfblätter sind ein traditionelles Lebensmittel und dürfen in Europa vermarktet werden, hat die Europäische Kommission ein für alle Mal klargestellt. Die Entscheidung, die letzte Woche von einer Arbeitsgruppe der Kommission getroffen wurde, macht den Weg für den freien Handel mit Hanftee und teeähnlichen Produkten innerhalb und zwischen den EU-Mitgliedstaaten unmissverständlich frei.

Hanfblätter sind seit letztem Freitag, dem 2. Juni, in den EU-Dokumenten ausdrücklich als traditionelle Lebensmittel aufgeführt.

Die Entscheidung dürfte zusätzliche Einnahmequellen für Landwirte, Groß- und Einzelhändler bedeuten.

„Die Entscheidung aus Brüssel wird unserer Branche endlich weiteren Auftrieb geben und erhebliche Umsatzzuwächse bringen“, sagt Daniel Kruse, Geschäftsführer der Düsseldorfer Hempro International und Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA), die sich für die Klärung auf EU-Ebene eingesetzt hat.

Lange Geschichte

Bereits 1998 erließ die Europäische Kommission eine Richtlinie, in der sie die Vorschriften für den Hanfanbau präzisierte und den Verkauf von Hanfderivaten, einschließlich Blüten und Blätter, erlaubte.

Schon vorher haben einzelne EU-Länder industrielle Hanfprodukte legalisiert, vor allem die Niederlande 1993, Deutschland 1996 und Frankreich 1998. Zu den anderen Mitgliedstaaten, die inzwischen über eindeutige Gesetze verfügen, die Hanfblätter als nicht narkotische und nicht neuartige traditionelle Lebensmittel bezeichnen, gehören Österreich, Luxemburg, Polen, die Tschechische Republik und die Slowakei. Das Vereinigte Königreich, das nicht Mitglied der EU ist, betrachtet Hanfblätter ebenfalls als traditionelles Lebensmittel.

Kürzlich hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2019 eine weitere Klarstellung vorgenommen und festgestellt, dass Hanfblätter und -blüten keine Betäubungsmittel sind und daher in der EU legal verkauft werden dürfen.

Verluste, Razzien, Verhaftungen

Dennoch haben die Hanfakteure jahrelang unter den falschen Vorstellungen einiger nationaler Behörden in Bezug auf Hanfblätter (und -blüten) gelitten und finanzielle Verluste, Razzien und Verhaftungen erlitten. Aufgrund dieser Verwirrung scheuten große Hersteller konventioneller Teeprodukte vor Hanftees zurück und schränkten den Markt für Hanfblätter ein.

„Unsere wissenschaftlichen und historischen Erkenntnisse haben über die Vorurteile gesiegt“, sagte Kruse. „Die EIHA (European Industrial Hemp Association) konnte zweifelsfrei nachweisen, dass Hanfblätter in mehreren EU-Mitgliedsstaaten vor 1997 traditionell als Lebensmittel, insbesondere als Tee, konsumiert wurden.“

Lebensmittel, die vor 1997 in Europa nicht konsumiert wurden, gelten als neue oder „neuartige“ Lebensmittel und müssen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen werden, um verkauft werden zu können. CBD, das aus Hanfblüten gewonnen wird, wurde beispielsweise als „neuartiges“ Lebensmittel eingestuft.

Nicht betäubend, nicht neuartig

Während die meisten EU-Länder einen entspannten Umgang mit Hanfblättern pflegen, waren die Beamten in Deutschland strenger – und verwirrt. In einem Fall wurde ein Braunschweiger Hanftee-Verkäufer im Jahr 2021 wegen Drogenhandels angeklagt, weil die Produkte des Unternehmens fälschlicherweise für Betäubungsmittel gehalten wurden. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hob später die Anklage gegen das Braunschweiger Unternehmen auf und überstimmte damit ein Landgericht. Einige deutsche Bundesländer haben ebenfalls versucht, Hanfblätter als neuartige Lebensmittel zu behandeln.

Kruse, der bereits 1996 in einem Düsseldorfer Ladengeschäft Hanftee verkaufte, geriet mit seinem Unternehmen 2021 in die Kritik, als das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) den Antrag von Hempro International auf Einfuhr von Hanfblättern aus Österreich nach Deutschland ablehnte. Das Unternehmen klagt nun gegen das BVL wegen Verletzung seiner gewerblichen Rechte und argumentiert, dass das Urteil des Bundesgerichtshofs im Braunschweiger Fall Hanfblätter nicht als Betäubungsmittel deklariert und ihr Verkauf an Endkunden daher nicht verboten werden sollte.