BvCW legt Eckpunktepapier zur Genussmittelregulierung vor

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) hat ein Eckpunktepapier zu den wichtigsten regulatorischen Fragen vorgelegt und sich somit für die geplante Gesetzesreform positioniert. Die heimische Wirtschaft soll somit gestärkt, der illegale Markt bekämpft und die Konsumentinnen und Konsumenten geschützt werden. 

Dr. Stefan Meyer, BvCW Präsident
Jürgen Neumeyer, BvCW Geschäftsführer

BvCW-Präsident Dr. Stefan Meyer macht hierzu deutlich: 

Die Umsetzung der kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene ist ein ambitioniertes und zugleich sehr sinnvolles Anliegen der Bundesregierung. Als Cannabiswirtschaft wollen wir diesen Prozess mit unserer Expertise proaktiv begleiten. Die wichtigsten Aspekte der kommenden Regulierung haben wir im 16-seitigen Eckpunktepapier mit dem Titel “Auf dem Weg zu einer Deutschen Cannabis Agenda” zusammengefasst.

BvCW-Geschäftsführer Jürgen Neumeyer ergänzt: 

“Als Cannabiswirtschaft akzeptieren wir natürlich die Regularien der Politik und möchten uns als wirtschaftliche Akteure mit realistischen Umsetzungsvorschlägen im Vorfeld beteiligen. Um einen kontrollierten Markt von geschätzten 400 Tonnen Cannabis als Genussmittel mit allen Regularien aufzubauen, brauchen wir akzeptable Voraussetzungen. Unsere Vorschläge sind dabei vor allem von drei Zielen geprägt: a) Größtmögliche Reduzierung des illegalen Marktes, b) Eindämmung von problematischem Konsum und c) Stärkung der heimischen Wertschöpfungsketten.”  

Gestaltungsbereiche

Um einen geordneten Übergang vom illegalen zu einem legalen Markt zu realisieren, müssen viele Gestaltungsbereiche beachtet werden. Dies betrifft vor allem die im Eckpunktepapier abgebildeten Bereiche: 

  1. Produktherkunft
  2. Prozess zur Schaffung des Marktes
  3. Produkteigenschaften und Qualität
  4. Prävention
  5. Besteuerung & Produktzugang 
  6. Abgrenzung und Stärkung des medizinischen Bereiches

Cannabis-Kommission

Zur Vorbereitung und Diskussion der Voraussetzungen einer regulierten Cannabis-Abgabe hat der BvCW eine Cannabis-Kommission (analog der Kohle-Kommission) vorgeschlagen, um alle gesellschaftlich relevanten Gruppen mitberatend einzubinden.

Lizenzvergabe

Aufgrund internationaler Verträge muss wahrscheinlich die gesamte Wertschöpfungskette in Deutschland stattfinden. Daher strebt die Cannabiswirtschaft Lösungen an, mit denen auch kleinere und mittelständische Unternehmen, beispielsweise Landwirte, an dem neuen Wirtschaftszweig teilhaben können. Aufwändige planwirtschaftliche Ausschreibungsverfahren, wie z.B. bei Medizinalcannabis, sollen daher vermieden werden. Stattdessen sollen die geplanten Lizenzen unbegrenzt vergeben werden, sofern alle Kriterien erfüllt sind. Steuermodell
Um den Schwarzmarkt auf Dauer zu minimieren, müssen die Kriterien so definiert werden, dass Anbau, Weiterverarbeitung und Verkauf konkurrenzfähig gegenüber dem illegalen Markt sind. Ein wesentliches Instrument ist hierbei die Steuerpolitik. Die Cannabiswirtschaft schlägt hierzu ein neues Steuermodell auf Grundlage des THC-Gehaltes vor. Somit werden Produkte mit niedrigem THC-Gehalt preislich günstiger, Produkte mit hohem THC-Gehalt teurer.

Die intensive verbandsinterne Arbeit am Eckpunktepapier begann bereits am 24.11.2021, dem Tag der Veröffentlichung des Koalitionsvertrages. Aus der “Arbeitsgruppe Genussmittelregulierung” wurde inzwischen der “Fachbereich Genussmittelregulierung”. Das Eckpunktepapier des Fachbereichs wurde am 20.01.2022 vom Vorstand des BvCW beschlossen und wird in den kommenden Tagen verschiedenen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern zur Verfügung gestellt. Detailliertere Ausarbeitungen einzelner Regulationsbereiche werden folgen.Das komplette Eckpunktepapier der Cannabiswrtschaft finden Sie hier: https://start.cannabiswirtschaft.de/wp-content/uploads/2022/01/ELEMENTE_20_Eckpunktepapier_Genussmittelregulierung_BvCW.pdf