Ein angedrohtes hartes Durchgreifen gegen CBD-Verkäufer*innen durch die deutsche Polizei zeigt erneut die Notwendigkeit klarer – und deutlich kommunizierter – Regeln für das beliebte Hanfpräparat, warnt der Branchenverband Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW) gewarnt.
Die Essener Polizei erklärte fälschlicherweise, dass „CBD-Hanf“ illegal und strafbar sei und warnte, dass Verstöße „Haftstrafen für Verkäufer*innen von nicht weniger als einem Jahr“ nach sich ziehen könnten.
Die „Konsumfähigkeit und damit der Missbrauch zu Rauschzwecken“ sei „naheliegend“, meinte die Strafverfolgungsbehörde ebenfalls fälschlicherweise.
‚Unnötige Verunsicherung‘
„Solche Meldungen schüren eine unnötige Verunsicherung“, sagte Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW. „Es ist offensichtlich, dass wir endlich eine vernünftige gesetzliche Regelung brauchen.“
Der BvCW sagte, die Aussage der Polizei ignoriere ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März, wonach der Verkauf von Hanfblüten und -blättern an Verbraucher*innen nicht grundsätzlich verboten sei. Dieses Urteil kam, als das Gericht die Anklage gegen eine Gruppe von Braunschweiger Hanftee-Verkäufer*innen aufhob (HT berichtete). Betroffene sahen in der Entscheidung den Weg für den Verkauf von Lebensmitteln auf Basis von Hanfblüten und -blättern auf dem deutschen Markt geebnet.
Die Polizei ist sich offenbar auch nicht bewusst, dass die Europäische Kommission CBD den Drogenstatus aberkannt, es als Lebensmittel eingestuft und die EU-Freihandelsgarantien Ende letzten Jahres erneut bestätigt hat. Schließlich entschied der Europäische Gerichtshof im vergangenen Dezember, dass CBD nicht als Betäubungsmittel im Sinne des UN-Einheitsabkommens über Betäubungsmittel von 1961 zu betrachten sei.
„Der THC-Gehalt in CBD-Hanfblüten ist in der Regel so gering, dass selbst beim Konsum einer ganzen Verkaufseinheit keine Vergiftung eintreten kann“, sagt Stefan Meyer, BvCW-Präsident und Koordinator der CBD-Abteilung des Verbandes.
Verschwendung von Steuergeldern
„Angesichts der wachsenden Überstundenberge bei der Polizei ist es für mich unverständlich, warum so viele Steuergelder gegen den wachsenden Industriehanfmarkt verschleudert werden“, so Meyer weiter.
Mit dem Hinweis, dass das deutsche Betäubungsmittelgesetz Hanf mit einem THC-Gehalt von 0,2 % oder weniger ausnimmt, „werden diese Ausnahmen derzeit immer restriktiver ausgelegt, ohne dass sich das Gesetz geändert hätte“, so der BvCW. „Die Auslegung des angeblichen Missbrauchspotentials muss nach dem BGH-Urteil noch rechtlich geklärt werden. Nach Ansicht des BvCW sollte durch die Streichung von Industriehanf aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) klar und eindeutig Rechtssicherheit geschaffen werden.“
Mehrere Fraktionen setzen sich laut BvCW bereits für Änderungen im Betäubungsmittelgesetz ein.
Razzien und Schließungen haben Hanf- und CBD-Läden in ganz Europa getroffen, in der Regel als Folge von Missverständnissen über CBD durch örtliche Gesetzes- und Gesundheitsbeamte. Obwohl CBD im letzten Jahr von der EU als Lebensmittel zugelassen wurde, geht der Prozess der Änderung von Gesetzen und Verordnungen in den einzelnen Mitgliedsstaaten und die Kommunikation von Informationen über den Status von CBD in den Regierungsbehörden nur langsam voran. Deutsche CBD-Verkäufer*innen wurden wiederholt von der örtlichen Polizei ins Visier genommen und oft mit Strafanzeigen konfrontiert.