Deutschland streicht lästige Hanf-Rausch-Klausel und überarbeitet andere Vorschriften

Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird eine umstrittene THC-Klausel aus den deutschen Vorschriften für Industriehanf gestrichen, und andere Vorschriften werden angepasst, um den Produzenten den Weg zu erleichtern.

Während eines kürzlich vom Bundesverband der Cannabiswirtschaft (BvCW) veranstalteten parlamentarischen Treffens mit Interessenvertretern der Branche signalisierte BMEL-Minister Cem Özdemir, dass an der Streichung der „Rauschklausel“ gearbeitet wird, die die theoretische Möglichkeit beschreibt, dass eine Person durch den Konsum großer Mengen von Industriehanf high werden kann.

„Diese unsinnige Klausel hat zunehmend zu wirtschaftlichen Schäden und Insolvenzen geführt“, sagte BvCW-Geschäftsführer Jürgen Neumeyer. „Das ist ein wichtiger Schritt zur Wiederbelebung der deutschen Industriehanfwirtschaft.“

Den Stachel ziehen

Die Abschaffung der Klausel, die der deutschen Hanfindustrie seit langem ein Dorn im Auge ist, würde die Beteiligten von den ständigen Kopfschmerzen befreien, die ihnen die deutschen Vollzugsbehörden bereiten, die im Zusammenhang mit Hanfnahrungsmitteln und Hanfprodukten wie CBD häufig Verbote verhängt, Razzien durchgeführt und Strafverfahren angestrengt haben. Die Stakeholder haben erklärt, dass die Abschaffung der Rauschmittelklausel den Produzenten Sicherheit in ihrer Geschäftsplanung geben und die deutschen Lebensmittelhersteller auf eine Stufe mit anderen Märkten weltweit stellen würde.

Die Klausel ist vor allem jetzt unangebracht, da Deutschland den Heimanbau von High-THC-Marihuana erlaubt.

Weitere bürokratische Änderungen, die das BMEL bereits umgesetzt hat, sollen laut Marijn Roersch van der Hoogte, Vizepräsident des BvCW und Leiter der Abteilung Industriehanf des Verbandes, den Hanfanbauern und -produzenten die Arbeit erleichtern.

Erleichterte Feldtests

Eine Aktualisierung vereinfacht die Tests auf den THC-Gehalt, indem bestimmte Plantagen mit bestimmten Sorten für die Tests bestimmt werden, anstatt alle Anbauer zu verpflichten, sich solchen Inspektionen zu unterziehen, wenn ihre Felder blühen. Eine weitere Änderung besteht darin, dass die Erzeuger nun Zertifizierungsetiketten von Saatgutlieferungen in Form von digitalen Fotos anstelle von physischen Kopien einreichen können. Die Etiketten werden vorgelegt, um zu überprüfen, ob die Landwirte zertifiziertes Saatgut verwenden.

„Ob als Faserverbundwerkstoff in der Automobilindustrie, als Dämmstoff und Hanfbeton im Bauwesen oder als biologisch abbaubarer Kunststoff – das nachhaltige Potenzial von Hanf ist vielfältig und könnte einen wichtigen Beitrag zur CO2-Reduktion in Deutschland leisten“, so Roersch van der Hoogte. „Die aktuellen Reformen sind ein großer Schritt, um diese in Zukunft besser zu nutzen.“

Özdemir sagte auch, dass Diskussionen im Gange seien, die den Weg für den Indoor-Anbau von Industriehanf zur CBD-Produktion freimachen würden. Außerdem wird eine Regelung erwogen, die es erlauben würde, den THC-Gehalt bei der Herstellung von Produkten wie Tee und CBD auf maximal 1,0 % zu erhöhen, solange der Gehalt in den Endprodukten den EU-Grenzwert von 0,3 % nicht überschreitet.