Hempro Int. vs. BVL: Düsseldorfer Unternehmen fordert vor Gericht freien Warenverkehr für Hanfblättertee auch in Deutschland

Hempro Hanftee soll aus Oesterreich nach Deutschland importiert werden

Die unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der Verkehrsfähigkeit von Hanfblättertee in Deutschland wird nun vor Gericht entschieden werden. Nachdem das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die erforderliche Allgemeinverfügung verweigert, zieht Hempro Int. vor das zuständige Verwaltungsgericht Braunschweig.

Für Lebensmittel aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die angeblich nicht den in Deutschland geltenden Vorschriften entsprechen, kann eine Allgemeinverfügung beantragt und erlassen werden. Der von Hempro Int. gestellte Antrag für Hanfblätter vom 22.04.2021 wurde am 22.09.2021 vom BVL abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hat das Düsseldorfer Hanfunternehmen über die Anwaltskanzlei KFN+ mit dem Anwalt Kai-Friedrich Niermann Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig eingereicht.

Import aus Österreich

Hempro Int. plant Hanfblätter aus Österreich zu importieren und in Deutschland als Hanftee „Natur“ und Hanftee „Lemon“ zu verkaufen. Das BVL ist allerdings der Meinung, dass es sich bei Hanfblättern um Betäubungsmittel handelt. Die lebensfremde Begründung: Es bestehe die Gefahr des Missbrauchs zu Rauschzwecken, da sich unter großem Aufwand und erheblichen Kosten bei anderer Verwendung denn als Tee, und zwar bei Verbacken in einem „Brownie“, eine geringfügige Rauschwirkung erzielen lasse.

Kai Friedrich Niermann von der Kanzlei KFN+:

Ein Missbrauch zu Rauschzwecken muss bei Nutzhanf-Produkten generell als ausgeschlossen gelten. Auch der Bundesgerichtshof hat in dem eben zitierten Urteil auf ein Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahre 1996 verwiesen, nach dem ein Missbrauch zu Rauschzwecken bei Nutzhanf nicht zu erwarten sei.

Daniel Kruse, Geschäftsführer der Hempro Int. GmbH und Präsident der European Industrial Hemp Association (EIHA):

„Wir haben seit 1996 Hanfblättertee völlig legal verkauft und wollen dieses Produkt auch weiterhin verkaufen. Es ist ein völlig unbedenkliches Produkt. Es ist unmöglich, durch den Trinkgenuss des Tees, durch Rauchen von Nutzhanfblätter oder durch den Verzehr von Nutzhanfblätter-Gebäck einen Rauschzustand zu erzielen. Daher ist die Annahme einer Missbrauchsgefahr völlig lebensfremd und geht an der Realität vorbei.

Entscheidung widerspricht EU Grundsatz

Mit seiner ablehnenden Entscheidung widerspricht das BVL darüber hinaus auch dem Grundsatz des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union. In Österreich, Belgien und Luxemburg sind unverarbeitete Produkte aus Nutzhanf – und dazu zählt auch Hanftee aus gerebelten Hanfblättern – bereits frei verkehrsfähig. Um den Verkauf auch in anderen Mitgliedsländern zu ermöglichen, hat die Europäische Kommission extra ein Verfahren eingeführt, um die Verkehrsfähigkeit schnell und unbürokratisch festzustellen.

Daniel Kruse:

Das funktioniert in Deutschland mal wieder dilettantisch. Die EU führt ein beschleunigtes Verfahren ein, um den freien Warenverkehr zu fördern, und ein deutsches Bundesamt spielt den Bremsklotz. Als deutscher Unternehmer kann ich über diese Willkür nur den Kopf schütteln und muss den langwierigen Weg über die Gerichte gehen.“

Prüfung im Eilverfahren

Das Verwaltungsgericht Braunschweig prüft jetzt in einem Eilverfahren, ob das BVL mit seiner Haltung und dem verweigerten Erlass der Allgemeinverfügung die Rechte von Hempro Int. unzulässig einschränkt und zusätzlich Europarecht verletzt. Hempro Int. ist darauf vorbereitet, bis vor die nächsten Instanzen und auch vor den EuGH zu ziehen. Bis zu den gerichtlichen Entscheidungen sind Umsätze mit Hanfblättertee und bestehende Arbeitsplätze gefährdet. Den Anbau des Rohstoffs im eigenen Land rechtssicher zu gestalten und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft zu schaffen, setzt eine politische Entscheidung voraus.

Das Verfahren „Hempro Int. gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)“, geht in die nächste Runde. „Wir halten Sie auf dem Laufenden“, verspricht Hanfpionier Daniel Kruse.