Nächste Runde vor Gericht: HANF FARM forciert Entscheidung zu Nutzhanfblüten als Raucherzeugnis

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CBD-Hanfblüten sind als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland nicht verkehrsfähig – diese einseitige Auffassung vertritt zumindest das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). HANF FARM aus Melz ist sich dagegen sicher, dass diese Auffassung eindeutig gegen den europäischen Grundsatz des freien Warenverkehrs verstößt. Die nächste Runde in dieser Sache wird jetzt vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Braunschweig ausgetragen.

Antrag wurde abgelehnt

HANF FARM plant den Import von Nutzhanfblüten als pflanzliches Raucherzeugnis von der belgischen Firma Buddy. Aus diesem Grund hatte Rafael Dulon, Geschäftsführer HANF FARM, beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen Antrag auf den Erlass einer Allgemeinverfügung gestellt. Das BVL sollte hier bestätigen, dass CBD-Blüten verkehrsfähig sind.

Diesem Antrag vom 26. März 2021 hat das Bundesamt in einer Fachmeldung vom 25. Mai 2021 und per Bescheid vom 26. Juli 2021 eine Absage erteilt. Begründung: „Die rechtlichen Regelungen erlauben (…) nicht, Cannabis als pflanzliches Raucherzeugnis in Deutschland in den Verkehr zu bringen.“

Freier Warenverkehr der EU bleibt unberücksichtigt

In anderen Ländern der Europäischen Union sieht das ganz anders aus. In Belgien, Luxemburg und Österreich sind unverarbeitete CBD-Hanfblüten frei handelbar. Warum also nicht auch in Deutschland?

Rafael Dulon beruft sich hier auf den Grundsatz des freien Warenverkehrs: „Die EU hat genau für solche Fälle Verfahren eingeführt, um Produkte schnell und unbürokratisch auch in anderen Mitgliedsländern verkehrsfähig einzuführen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat hiervon entweder keine Kenntnis oder möchte die Entscheidung lieber den Gerichten überlassen.“

Eilverfahren auf dem Weg

Aus diesem Grund haben die Rechtsanwälte Kai-Friedrich Niermann (KFN+ Law Office) und Michael Lito Schulte (cannabizz.law) im Auftrag von HANF FARM einen sogenannten Antrag auf Erlass einer Regelungsanordnung beim zuständigen Verwaltungsgericht in Braunschweig eingereicht. Das Gericht muss jetzt in einem Eilverfahren prüfen, ob das BVL die Allgemeinverfügung zu Unrecht verweigert und darüber hinaus europäisches Recht verletzt.

Der Unternehmer Rafael Dulon ist bereits seit 25 Jahren im Anbau von Nutzhanf und der Vermarktung von Nutzhanfprodukten aktiv und leitet die HANF FARM GmbH im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Auf bis zu 1.000 Hektar wird hier Nutzhanf biologisch angebaut und geerntet. Damit ist HANF FARM der größte Produzent von deutschem Bio-Nutzhanf.