Brandenburgischer Landtag soll sich mit Potential von Nutzhanf auseinandersetzen

Brandenburger Landtag befasst sich mit Nutzhanf

Drei Fraktionen aus Brandenburg fordern die Landesregierung auf, sich für Industriehanf einzusetzen.

Die Fraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen sehen eine starke Rolle für Hanf in der deutschen Landwirtschaft und verweisen insbesondere auf das Potenzial von Hanffasern in Branchen von Automobil- über Bau- bis zur Textilindustrie. Ihre Empfehlungen wurden in einer Erklärung veröffentlicht und letzte Woche im Parlament vorgestellt.

Die Fraktionen lobten Hanf auch als landwirtschaftliches Produkt. „Praktische Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die Pflanze sehr gut an die klimatischen und bodenspezifischen Bedingungen anpasst“, heißt es in der Stellungnahme: „Das vorhandene Fachwissen in der Landwirtschaft und die vorhandenen Forschungskapazitäten sprechen für einen verstärkten Hanfanbau.“

Klare Verhältnisse schaffen

Die Fraktionen forderten den Landtag auf, die Probleme der Branche zu sortieren und gleichzeitig potenzielle Märkte zu erkunden. Sie drängten darauf, die THC-Grenzwerte erneut zu prüfen und Förderprogramme zu identifizieren, die die Branche unterstützen können. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollten dann von Brandenburg aus in die bundesweiten Bemühungen zur Entwicklung der Hanfindustrie einfließen, schlugen die Fraktionen vor.

Brandenburgs Agrarminister Axel Vogel (Grüne) schlug vor, dass für den Anbau von Industriehanf strenge Regeln gelten sollten, darunter Vorschriften für die Zulassung von Saatgut und den Saatguthandel, das Hanfanbau-Meldesystem und die Verpflichtungen nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz.

Tweet der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Brandenburg zum Nutzhanf Antrag

Die Regierung sollte jedoch eine Analyse durchführen, um festzustellen, ob Hanf nicht aus der Behandlung nach dem Drogengesetz herausgenommen werden sollte, so die Gruppen. „Es muss eine Empfehlung erstellt werden, die besagt, ob eine Kopplung des landwirtschaftlichen Hanfanbaus an das Betäubungsmittelgesetz noch als zeitgemäß zu bewerten ist“, heißt es in der Stellungnahme.

THC-Gehalt ist Schlüsselthema

Besonderes Augenmerk legten die Fraktionen auf die Frage nach den THC-Höchstgehalten für deutschen Nutzhanf. „Nach aktueller Rechtslage ergeben sich aus (THC-Regelungen) eine Vielzahl von Hemmnissen in der Produktions-, Verarbeitungs- und Handelskette, die sich stark hemmend auf den Anbau von Industriehanf auswirken“, so die Politiker*innen.

Die Europäische Kommission hat letztes Jahr zugestimmt, den THC-Grenzwert für Hanf in der EU von 0,2% auf 0,3% anzuheben. Es iat zu erwarten, dass Deutschland sich diesem Standard anpasst, wenn er in Kraft tritt, was voraussichtlich im Jahr 2023 der Fall sein wird.

Weitere wichtige Empfehlungen der Gruppen lauten:

  • Professionelle Institutionen wie der Deutsche Naturfaserverband und Bioökonomie-Forschungseinrichtungen wie das Leibniz-Institut für Agrartechnik und Bioökonomie sind gut positioniert, um die Wertschöpfungsketten für hanfbasierte Materialien wie Dämmstoffe und spinnbare Zellulose voranzutreiben.
  • Die Regierung sollte die Einrichtung von Förderprogrammen für Forschung und Investitionen in Schlüsseltechnologien für die kommerzielle Ernte, die Verarbeitung und die Herstellung von Halbfertigprodukten in Betracht ziehen.

Den Antrag der Fraktionen finden Sie hier.