Deutsche Gruppe sagt Hanfunternehmen, was zu tun ist, wenn die Polizei kommt

Der Bundesverband der deutschen Cannabiswirtschaft (BvCW) hat einen Leitfaden für Hanfunternehmen herausgegeben, wie sie sich verhalten sollen, wenn Polizeibehörden eine Razzia in ihren Betrieben durchführen.

Der Verband sagte, dass er zwar erwartet, dass ein lang erwartetes Bundes-Cannabisgesetz ein für alle Mal klarstellen wird, dass Hanfprodukte in Deutschland legal sind, aber die Existenz einer veralteten „Rauschklausel“, die derzeit in den Büchern steht, bedeutet, dass Händler und Landwirte weiterhin vorsichtig sein müssen, wie sie auf Durchsuchungen von Geschäftsräumen durch Polizei und Zollbehörden reagieren.

Die Streichung der Rauschklausel, die die theoretische Möglichkeit beschreibt, dass eine Person durch den Konsum großer Mengen von Industriehanf berauscht werden kann, würde den Akteuren anhaltende Kopfschmerzen durch die deutschen Vollzugsbehörden ersparen, die häufig Verbote, Razzien und Strafverfahren in Bezug auf Hanflebensmittel und Hanfprodukte wie CBD eingeleitet haben.

‚Lebensfremd‘

„Obwohl wir bei allen Landeskriminalämtern, allen Landesinnenministerien, dem Bundeskriminalamt und den Bundesinnenministerien nachgefragt haben, ist uns bis heute kein einziger Fall bekannt, in dem Industriehanf tatsächlich zu Rauschzwecken missbraucht wurde“, so Jürgen Neumeyer, Geschäftsführer des BvCW, der seit mindestens 2021 dringend fordert, Hanfverarbeiter und -vermarkter vor polizeilichen Maßnahmen zu schützen.

„Das ist ein bisschen so, als würde man die Hersteller und Händler von ‚alkoholfreiem‘ Bier strafrechtlich verfolgen, weil man aus dem darin enthaltenen Alkohol theoretisch Schnaps machen könnte. Das ist alles lebensfremd“, sagte Neumeyer.

Die in Europa einmalige Rauschmittelklausel stellt laut BvCW einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Hanfakteure dar. Bis zu ihrer Abschaffung können sich Unternehmen, Händler und Landwirte schützen, indem sie die empfohlenen Protokolle für ein „möglichst rechtskonformes Verhalten“ befolgen, so der Verband.

Änderung scheint unmittelbar bevorzustehen

„Wir setzen uns für klare Regelungen zugunsten des legalen Handels ein. Dazu gehört insbesondere, dass Hanfprodukte nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und THC-Spuren in Industriehanf keine Strafverfahren nach sich ziehen dürfen, zumal die Gefahr eines Missbrauchs praktisch ausgeschlossen ist“, so der BvCW in einer Presseerklärung.

Die Streichung der Rauschmittelklausel, die bereits aus einem früheren Entwurf des Cannabisgesetzes gestrichen worden war, wird nach Angaben des Verbandes von fast allen Parteien im Bundestag unterstützt. Auch ein Expertengremium des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte habe bereits im Jahr 2021 die Abschaffung der Bestimmung empfohlen.

Der Verband erklärte, die Streichung der Klausel könne in einem separaten Industriehanfgesetz erfolgen, das sofort verabschiedet werden könne. Auf diese Weise würden Verzögerungen vermieden, die durch die laufenden Diskussionen über die endgültige Form des Cannabisgesetzes verursacht werden, einer komplizierten und weitreichenden Gesetzgebung, die den privaten Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene legalisieren, einen regulierten Markt für den Verkauf von Cannabis schaffen und ein System zur Sicherstellung der Qualitätskontrolle und Besteuerung einrichten würde.

Die Interessenvertreter haben erklärt, dass Regeln für aus Hanf gewonnene Lebensmittel und Extrakte, insbesondere Cannabinoide wie CBD, dringend erforderlich sind, um den Herstellern Sicherheit in ihrer Geschäftsplanung zu geben und Deutschlands Lebensmittelhersteller auf eine Stufe mit anderen Märkten weltweit zu stellen.