Hanf-Saatgut kann in der Schweiz ab dem 1. Januar produziert und vermarktet werden, nachdem die Regierung Einschränkungen im landwirtschaftlichen Saatgutgesetz des Landes entfernt hat.
„Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ermöglicht die Produktion und Vermarktung von Saatgut und Setzlingen für die Produktion von sogenanntem ‚CBD-Hanf‘ in der Landwirtschaft,“ sagte die Agentur in einer Erklärung, die die Änderungen des Saatgutgesetzes ankündigt, die vom Eidgenössischem Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) geleitet wird.
Trotz des Verweises auf CBD betrifft die Änderung den gesamten Industriehanf, so die Erklärung des BLW. „Um die Entwicklung entsprechender Anbausysteme und Pflanzenvermehrungsmethoden in der Landwirtschaft zu ermöglichen, wurden alle Bestimmungen zum Hanf in der Saat- und Pflanzgutverordnung des WBF aufgehoben“, so die Behörde.
<1% THC
Hanf wurde 1998 dem Saatgutgesetz unterstellt, um seine industrielle Nutzung vom betäubenden Cannabis abzugrenzen, das in der Schweiz streng begrenzt und streng reguliert ist. Während Hanf unter die Bestimmungen des Schweizer Saatgutgesetzes fiel, unterlag er vorher nicht den Betäubungsmittelgesetzen des Landes.
Die Schweiz, als nicht-EU-Mitglied, ist ein Ausreißer auf dem Kontinent, da sie 2011 ihren THC-Grenzwert für Industriehanf auf volle 1,0 % festlegte. Es zeichnet sich ab, dass der Grenzwert in den EU-Ländern von 0,2 % auf 0,3 % angehoben wird, nachdem das Europäische Parlament dieser Änderung im Oktober 2020 zugestimmt hatte.
„Der 2011 im Betäubungsmittelrecht eingeführte Grenzwert für das berauschende Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) ermöglicht eine ausreichende Abgrenzung des verbotenen Cannabis“, so das BLW in der Stellungnahme.
Länder in Lateinamerika, Afrika und Asien haben die THC-Grenzwerte für Hanf ebenfalls auf volle 1,0 % festgelegt und stellen damit einen allgemein eingehaltenen internationalen Grenzwert von 0,3 % in Frage. Ein Vorschlag, die 1,0%-Grenze zu übernehmen, wurde kürzlich auch im Kongress der Vereinigten Staaten eingebracht, der seinen THC-Grenzwert in der Farm Bill von 2018, die Hanf auf Bundesebene legalisierte, auf 0,3% festlegte.
Der Vorsprung der Schweiz
Der höhere zulässige THC-Grenzwert für Hanf verschafft der Schweiz einen Vorteil bei der CBD-Produktion, da das CBD im Hanf im Verhältnis zum THC ansteigt.
Hanf wird in der Schweiz hauptsächlich für rauchbare Blüte und als Biomasse für die CBD-Extraktion angebaut – produziert aus buschigen Pflanzen, die vom Aussehen her eher Marihuana-Pflanzen ähneln.
CBD und CBD-angereichertes Cannabis sind in der Schweiz nicht als Betäubungsmittel gelistet, aber auch nicht frei als Medikament in Apotheken ohne Rezept erhältlich. CBD-angereicherte Nahrungsergänzungsmittel, rauchbare Blüten und andere Produkte sind unter Qualitätskontrollrichtlinien auf dem Markt.
Gesetzesänderungen erwartet
Marihuana ist im Schweizer Betäubungsmittelgesetz geregelt und generell verboten. Therapeutisches THC und Cannabispräparate, die mehr als 1 % THC enthalten, bedürfen einer Sondergenehmigung des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit.
Branchenbeobachter sagen, dass mit der Revision des Schweizer Betäubungsmittelgesetzes THC-reiche Cannabisblüten und -zubereitungen wahrscheinlich auf Rezept erhältlich sein werden, aber ohne zusätzliche Sondergenehmigung, die aktuell von Patient*innen verlangt werden. Sativex, ein Mundspray, das auf einem Verhältnis von 1:1 THC zu CBD basiert und zur Behandlung von Multipler Sklerose und anderen spastischen Erkrankungen eingesetzt wird, ist das einzige zugelassene Medikament mit hohem THC-Gehalt auf dem Schweizer Markt. Sativex wird vom britischen Unternehmen GW Pharmaceuticals hergestellt, das auch Epidiolex produziert, das erste verschreibungspflichtige Medikament auf Cannabisbasis, das von der US-amerikanischen Food & Drug Administration (FDA) zugelassen wurde.