Die Europäische Kommission hat erstmals zulässige THC-Gehalte für vermarktungsfähige Hanf-Lebensmittel festgelegt, bleibt damit aber hinter den von den Interessengruppen seit langem geforderten Grenzwerten zurück.
Im Rahmen der zweistufigen Änderungen, die vom Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel der Kommission gebilligt wurden, wird der Delta-9-THC-Gehalt für aus Hanfsamen gewonnenes Öl auf 7,5 mg/kg festgelegt, während der THC-Gehalt für trockene Hanfnahrungsmittel wie geschälte und geschälte Hanfsamen, Mehl und Proteinpulver 3,0 mg/kg betragen wird.
Europa im Vergleich
Die European Industrial Hemp Association hatte seit 2017 gefordert, den Delta-9-THC-Grenzwert für alle Hanf-Lebensmittel auf 10 mg/kg anzuheben, was durch mehrere Studien zu diesem Thema unterstützt wurde. Damit wäre Europa auf Augenhöhe mit den Produzenten in Kanada, wo ein Grenzwert von 10mg/kg sowohl für Öle als auch für trockene Lebensmittel gilt; Australien und Neuseeland haben einen Grenzwert von 10mg/kg für Öle und einen Grenzwert von 5mg/kg für trockene Lebensmittel; das Nicht-EU-Mitglied Schweiz setzt die Grenzwerte für Öle und trockene Lebensmittel auf 20mg/kg bzw. 10mg/kg.
Die EIHA erklärte, dass sie die niedrigeren Vorschläge der EU-Kommission zu den THC-Höchstwerten in Lebensmitteln unter der Bedingung befürwortet und darin unterstützt habe, dass sie eine klare und offizielle Regelung zur „Messunsicherheit“ enthielten – Parameter, die sich auf Abweichungen bei Labortests beziehen, die den De-facto-Grenzwert erhöhen können.
Diese Regelung wurde jedoch nicht umgesetzt.
Laboratorien, die Analysen für amtliche Kontrollen durchführen, müssen Regeln zur Bestimmung der „Messunsicherheit“ einhalten – die zwischen 40 und 50 % liegen kann – und sind verpflichtet, diese Werte in ihren Berichten anzugeben.
Was ist verkehrsfähig?
Trotz der Weigerung der Europäischen Kommission, die Unsicherheitswerte offiziell anzugeben, „sind die genannten Hanf-Lebensmittel mit einem Gehalt von 4,2 bis 4,5 mg/kg für trockene Produkte und von 10,50 bis 11,25 mg/kg für Öl verkehrsfähig“, so die EIHA in ihrer Erklärung.
„Die Gesetzgebung besagt eindeutig, dass ein Produkt nur dann nicht konform ist, wenn es ohne begründeten Zweifel über dem Höchstgehalt plus der entsprechenden Messunsicherheit liegt“, so die EIHA, und fügte hinzu: „Die Bewertung der (Labor-)Testergebnisse muss unter Hinzufügung der entsprechenden Messunsicherheit erfolgen, um die Marktfähigkeit des jeweiligen Produkts zu überprüfen“.
In Ermangelung einer spezifischen Deklaration der Labormesswerte müssen die Hersteller jedoch „die Messunsicherheit gegenüber den Behörden ständig erklären und verteidigen“, so die EIHA. „Dies führt weiterhin zu Unklarheit und Unsicherheit auf dem Markt“, so der Verband.
Ende der Unsicherheit
Obwohl die neuen Vorschriften nicht speziell auf die Messunsicherheit eingehen, setzt die Festlegung der THC-Standards „endlich der Fragmentierung des Binnenmarktes ein Ende und wird höchstwahrscheinlich die Investitionen in diesem Sektor weiter ankurbeln“, so die EIHA.
Unstimmigkeiten zwischen den 27 EU-Mitgliedsstaaten haben den Handel erschwert und manchmal sogar ganz blockiert, so die EIHA. „Diese EU-weiten Höchstwerte werden unseren Mitgliedern und allen Lebensmittelunternehmern, die mit aus Hanfsamen gewonnenen Produkten arbeiten wollen, sehr helfen“, sagte EIHA-Präsident Daniel Kruse.
Die neuen Werte werden 20 Tage nach der Veröffentlichung der Verordnung und ihrer Anhänge im EU-Amtsblatt für alle EU-Mitgliedsstaaten gelten und verbindlich sein.
Die Beteiligten werden Zeit haben, sich auf die neuen Regeln vorzubereiten, und sie werden in der Lage sein, ihre vorhandenen Bestände während einer Übergangszeit zu verkaufen, bevor die Höchstwerte in Kraft treten.